Studentische Wohnanlagen und private Unterkünfte in Bremen
 
 

In  Bremen stehen in neun Wohnanlagen 1.720 Plätze und in Bremerhaven in  zwei  Wohnanlagen 136 Plätze zur Verfügung. Die Gebäude wurden 1975 bis 2006 errichtet. Die Zimmer sind möbliert und verfügen, je nach Wohnform, über Kochnische bzw. E-Herd, jedoch immer über Kühlschrank,  Spüle  und  Sanitärzelle. Eigene Möbel brauchen nicht mitgebracht zu werden. In den Wohnanlagen können sowohl 1-Zimmer-Appartements als auch 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen von Paaren und Familien angemietet werden. Zusätzlich gibt es zahlreiche Gruppenwohnungen unterschiedlicher Größe für Studierende, die es vorziehen, mit anderen in einer Wohngemeinschaft zu leben. Die Wohnungen verfügen alle über einen Individualbereich und über Gemeinschafts- bzw. Kommunikationsräume. In der Regel sind die Wohnanlagen mit Clubräumen, Waschzentralen, Fahrradunterständen sowie Parkplätzen / Parkboxen ausgestattet. Die Mieten der einzelnen Wohnanlagen sind unterschiedlich, je nach Zimmergröße und -art. Sie liegen in etwa zwischen 190 € und 245 € *(inkl.), in der Regel also unter den Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt.* (Bei den Mieten handelt es sich um Pauschalmieten, d.h.: Grundmiete + Heizung + Strom + Hausmüllentsorgung + Möblierung + SAT-Fernsehen + Internetanschluss inkl. Nutzung rund um die Uhr). Weiterhin gibt es bei uns keine Nachforderung an Betriebskosten/Verbrauchskosten.

Achtung: Studierende im Vorbereitungsstudium, d.h. ausländische Studierende, die sich noch im Sprachkurs befinden, sind NICHT wohnberechtigt. Nach bestandener Sprachprüfung können sie sich für einen Platz in einer Studentenwohnanlage bewerben, wenn der Studienplatz sicher ist, d.h. sie sich zum Wintersemester für ein zulassungsfreies Fach einschreiben wollen.

   
  
 
 Wie erhält man einen Platz in einer Studentenwohnanlage?
 
 
 
Sprechen Sie am besten persönlich vor beim:

Studentenwerk Bremen
Wohnraumverwaltung
Bibliothekstraße 3 (Studentenhaus Ebene1)
28359 Bremen.


Wohnraumverwaltung
Telefon 0421/2201-10121, -10122, -10123, -10124,
Fax 0421/2201-21290
Montag 10:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr


Oder Sie schreiben an die vorgenannte Adresse und fordern ein Antragsformular auf Zuweisung eines Platzes in einer Studentenwohnanlage an, es wird Ihnen postwendend mit zusätzlichen Informationen übersandt. Bitte 1,45 € Rückporto nicht vergessen! Oder zum downloaden Wohnraumantrag . Fülle n Sie das Antragsformular aus und vermerken Sie, für welche Wohnanlage und welches Wohnkonzept ein Platz gewünscht wird. Fügen Sie dem Antragsformular bitte die dort vermerkten Unterlagen einschließlich Lichtbild bei und senden Sie uns Ihren Antrag zurück. Wenn Sie ein 1-Zimmer-Appartement in einer Wohnanlage wünschen, müssen Sie mit einer Wartezeit rechnen. Die Wartezeiten sind für die einzelnen Wohnanlagen unterschiedlich und stehen in Abhängigkeit zur Fluktuation. Ihr Antrag wird in eine Warteliste aufgenommen, und Sie erhalten Nachricht, wenn das gewünschte Appartement gemäß Nummernfolge der Warteliste für Sie zur Verfügung steht. Für Zimmer in Gruppenwohnungen bekommen Sie in der Wohnraumverwaltung sowie in der Zimmervermittlung Listen über Wohngruppen in den Studentenwohnanlagen, in denen Zimmer bereits frei sind oder kurzfristig frei werden. Sie suchen dann die Wohngemeinschaften auf, um in einem gemeinsamen Gespräch zu klären, ob Sie in der WG wohnen wollen. Wenn Sie sich entschieden haben, wenden Sie sich an die Wohnraumverwaltung, um einen Mietvertrag abzuschließen.

   
  
 TIPP!
 

Bei einer Warmmiete von derzeit mehr als 146,00 € können BAföG-Empfänger/ -innen "zusätzliche Leistungen zu den Kosten der Unterkunft" beim BAföG-Amt geltend machen, so dass sich der BAföG-Satz um 75 % des Differenzbetrages erhöht, jedoch maximal um 72,00 € pro Monat.
Besteht dem Grunde nach kein Anspruch auf  BAföG-Leistungen, empfiehlt  es sich, beim Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa einen möglichen Anspruch auf Wohngeld prüfen zu lassen. Seit der Wohngeldnovelle zum 1.01.2009 sind nicht nur die Leistungen angehoben, sondern es ist auch eine wesentliche Voraussetzung der Wohngeldberechtigung geändert worden: Sofern der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen am Studienort besteht, kann dort unabhängig vom elterlichen Haushalt ein Wohngeldantrag gestellt werden. Ein Wohngeldanspruch kann auch dann bestehen, wenn die gesamten Leistungen der Ausbildungsförderung als Darlehen gewährt werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bauumwelt.bremen.de "> Bau > Wohngeld" und beim Bund unter www.bmvbs.bund.de "> Wohngeld"

 

 

 

 

 

  
 
 Zimmervermittlung des Studentenwerks
 
 

Wenn Sie nicht in einer Studentenwohnanlage leben möchten, hilft Ihnen die Zimmervermittlung des Studentenwerks. Sie befindet sich ebenfalls im Studentenhaus, Ebene 1. Dort liegen Angebote über möblierte und leere Einzelzimmer, kleine und grössere Wohnungen, Zimmer in privaten Wohngemeinschaften und zeitweise auch von Häusern vor. Wenn Sie die Hilfe der Zimmervermittlung des Studentenwerks in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dort persönlich vorsprechen. Sie können sich jedoch vorab telefonisch über die Angebote informieren.

Wohnungs- und Zimmervermittlung
Telefon 0421/2201-10129, Fax 0421/2201-21290
Montag 10:00 bis 13:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag 10:00 bis 13:00 Uhr

Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Ferber
Telefon 0421/2201-10129
Fax 0421/2201-21290
e-mail : barbara.ferber@stw-bremen.de

 

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